Die Punkte, die auf einem Hundefutter zwingend angegeben werden müssen
Auf der Verpackung muss stehen, ob es sich z. B. um ein Alleinfuttermittel, ein Ergänzungsfuttermittel oder ein Einzelfuttermittel handelt. Dazu sollte man die Definitionen dieser Begriffe kennen, daher nochmal zur Auffrischung.
Kategorisiert nach Zusammensetzung:
Kategorisiert nach Nährstoffgehalt:
Kategorisiert nach Verwendungszweck:
Sonstiges:
Es muss angegeben werden, für welche Tierart das Futter konzipiert ist, also Hund, Katze usw. Auch muss klar erkenntlich sein, ob das Futter für eine bestimmte Altersgruppe konzipiert wurde, z. B. für Welpen und Junghunde bis 12 Monate. Oder für ausgewachsene Hunde.
Es muss das Nettogewicht des Verpackungsinhalts angegeben werden, z. B. bei einer Dose: 400 g oder bei einem Trockenfutter: 1 kg.
Vorsicht: In der Lebensmittelindustrie wird einem das seit Jahren vorgemacht, nicht immer sind „große Säcke“ gleich „große Säcke“. Mittlerweile gibt es immer öfter auch „Zwischengrößen“, z. B. weder 10 kg noch 15 kg, sondern 12,5 kg. Aber: Nicht immer steckt eine böse Absicht des Herstellers dahinter. So gibt es beispielsweise „200-g-Dosen“, in die bei Verwendung bestimmter Zutaten – häufig Fisch und fettreiches Fleisch – einfach nicht mehr reinpasst (denn der Hersteller muss auch so viel tatsächlich reinmachen und dafür garantieren, wie er draufschreibt) als 190 g. Und selbst dann kommt es noch manchmal vor, dass beim Öffnen der Dose etwas Futter herausquillt.
Es muss angegeben sein, wie lange das Mindesthaltbarkeitsdatum ist („Mindestens haltbar bis …“). Dieses Datum legt jeder Hersteller selbst fest. Meistens halten die Waren deutlich länger, ohne dass es gesundheitlich bedenklich wäre. Man kennt das von Konserven für den Menschen. Manchmal steht da ein MHD von fast zehn Jahren! So lange die Dosen unbeschädigt sind, passiert in der Regel nichts. Es sind in der Dose ja keine Keime vorhanden, die das Futter verderben könnten.
Bei leicht verderblichen Produkten gibt es, wie bei Lebensmitteln, ein Verbrauchsdatum („Spätestens zu verbrauchen bis …“). Das betrifft eher Futter, die viel Feuchtigkeit haben oder von Haus aus stärker mit Keimen belastet sind (z. B. Knochen mit Fleisch dran).
Die Kennnummer der Partie oder auch Chargennummer dient der Rückverfolgbarkeit der Ware und ist deshalb zwingend anzugeben. Wenn Sie als Käufer einmal etwas zu beanstanden haben, dann sollten Sie die Chargennummer immer mit angeben. Erst dadurch kann der Hersteller genau prüfen, welche Ware genau betroffen ist. Gut sind auch immer Fotos der Verpackung, auf denen der Beanstandungsgrund zu erkennen ist.
Einen Verwendungszweck muss der Inverkehrbringer bei Diätfuttermitteln Diese Futtermittel unterliegen nochmal spezielleren Auflagen, müssen also bestimmte Analysewerte einhalten oder eine gewisse Qualität der Rohstoffe garantieren. Es ist rechtlich genau festgelegt, welche Verwendungszwecke es bei welchen Tierarten gibt und welche Anforderungen jeweils erfüllt sein müssen, damit ein Futter so genannt werden darf.
Verwendungszwecke beim Hund sind beispielsweise:
Es muss angegeben sein, wie das Futter zu geben ist. In der Regel steht auf dem Futter eine Fütterungsempfehlung für verschiedene Tiergewichte. Dass es sich hier immer nur um Durchschnittswerte handelt, die bei Ihren eigenen Tieren abweichen können, wissen wir ja bereits. Bei Spezialfuttern kann auch eine zeitliche Begrenzung angegeben sein, z. B. bei Krankheit XY „Fütterung bis zu zwei Monate lang“.
Auch Kontraindikationen müssen angeführt werden, also wann ein Futter NICHT gegeben werden sollte: Ein Nierenfutter ist aufgrund des moderaten Proteingehalts z. B. nicht für tragende oder säugende Hündinnen, sowie für Welpen- und Junghunde geeignet (die ja alle einen hohen Proteingehalt im Futter benötigen).