Zwingende Angaben Teil 1

Die Punkte, die auf einem Hundefutter zwingend angegeben werden müssen

a. Verwendungszweck/Futtermittelart:

Auf der Verpackung muss stehen, ob es sich z. B. um ein Alleinfuttermittel, ein Ergänzungsfuttermittel oder ein Einzelfuttermittel handelt. Dazu sollte man die Definitionen dieser Begriffe kennen, daher nochmal zur Auffrischung.

Kategorisiert nach Zusammensetzung:

  • Einzelfuttermittel: Das sind einzelne Zutaten, also z. B. Fleisch, Kartoffeln oder Karottenpellets.
  • Mischfuttermittel: Das Futter enthält mehrere Einzelfuttermittel in Kombination (mindestens zwei). Die meisten auf dem Markt erhältlichen Futter gehören hierzu.

Kategorisiert nach Nährstoffgehalt:

  • Alleinfuttermittel: Ein Alleinfuttermittel ist ein Mischfuttermittel, das den Nährstoffbedarf eines Tieres vollständig deckt (und daher zwingend Zusatzstoffe enthalten sollte).
  • Ergänzungsfuttermittel: Ergänzungsfuttermittel (in der Regel sind das Mischfuttermittel) sollen bestimmte Futtermittel so ergänzen, damit die Gesamtration alle notwendigen Nährstoffe enthält. Ein Ergänzungsfuttermittel ist z. B. ein Mineralfutter.

Kategorisiert nach Verwendungszweck:

  • Diätfuttermittel: Diätfuttermittel sind Mischfuttermittel, die besonderen Ernährungszwecken dienen. Der Begriff „Diät“ hat hier also nichts mit Abnehmen zu tun, sondern meint im medizinischen Sinn besondere Ansprüche an die Ernährung, z. B. „Leberdiät“, „Nierendiät“ etc. Diätfuttermittel sind demnach Spezialfutter für kranke Tiere. Wenn sie den Nährstoffbedarf komplett decken können, werden sie Diät-Alleinfutter genannt werden.

Sonstiges:

  • Beifutter: Den Begriff „Beifutter“ gibt es im Futtermittelrecht nicht, weshalb er nicht auf Verpackungen zu finden ist. Allerdings liest man ihn öfter mal und sollte wissen, was darunter zu verstehen ist. Ein Beifutter kann zusätzlich zum Alleinfutter oder der selbstzubereiteten Ration gegeben werden. Darunter fallen Leckerlis zum Verwöhnen, Belohnen, Trainieren, aber auch Kauartikel, die die Zähne reinigen sollen usw.

b. Zieltierart und Kategorie:

Es muss angegeben werden, für welche Tierart das Futter konzipiert ist, also Hund, Katze usw. Auch muss klar erkenntlich sein, ob das Futter für eine bestimmte Altersgruppe konzipiert wurde, z. B. für Welpen und Junghunde bis 12 Monate. Oder für ausgewachsene Hunde.

c. Menge:

Es muss das Nettogewicht des Verpackungsinhalts angegeben werden, z. B. bei einer Dose: 400 g oder bei einem Trockenfutter: 1 kg.

Vorsicht: In der Lebensmittelindustrie wird einem das seit Jahren vorgemacht, nicht immer sind „große Säcke“ gleich „große Säcke“. Mittlerweile gibt es immer öfter auch „Zwischengrößen“, z. B. weder 10 kg noch 15 kg, sondern 12,5 kg. Aber: Nicht immer steckt eine böse Absicht des Herstellers dahinter. So gibt es beispielsweise „200-g-Dosen“, in die bei Verwendung bestimmter Zutaten – häufig Fisch und fettreiches Fleisch – einfach nicht mehr reinpasst (denn der Hersteller muss auch so viel tatsächlich reinmachen und dafür garantieren, wie er draufschreibt) als 190 g. Und selbst dann kommt es noch manchmal vor, dass beim Öffnen der Dose etwas Futter herausquillt.

d. Haltbarkeit:

Es muss angegeben sein, wie lange das Mindesthaltbarkeitsdatum ist („Mindestens haltbar bis …“). Dieses Datum legt jeder Hersteller selbst fest. Meistens halten die Waren deutlich länger, ohne dass es gesundheitlich bedenklich wäre. Man kennt das von Konserven für den Menschen. Manchmal steht da ein MHD von fast zehn Jahren! So lange die Dosen unbeschädigt sind, passiert in der Regel nichts. Es sind in der Dose ja keine Keime vorhanden, die das Futter verderben könnten.

Bei leicht verderblichen Produkten gibt es, wie bei Lebensmitteln, ein Verbrauchsdatum („Spätestens zu verbrauchen bis …“). Das betrifft eher Futter, die viel Feuchtigkeit haben oder von Haus aus stärker mit Keimen belastet sind (z. B. Knochen mit Fleisch dran).

e. Kennnummer der Partie:

Die Kennnummer der Partie oder auch Chargennummer dient der Rückverfolgbarkeit der Ware und ist deshalb zwingend anzugeben. Wenn Sie als Käufer einmal etwas zu beanstanden haben, dann sollten Sie die Chargennummer immer mit angeben. Erst dadurch kann der Hersteller genau prüfen, welche Ware genau betroffen ist. Gut sind auch immer Fotos der Verpackung, auf denen der Beanstandungsgrund zu erkennen ist.

f. Verwendungszweck:

Einen Verwendungszweck muss der Inverkehrbringer bei Diätfuttermitteln Diese Futtermittel unterliegen nochmal spezielleren Auflagen, müssen also bestimmte Analysewerte einhalten oder eine gewisse Qualität der Rohstoffe garantieren. Es ist rechtlich genau festgelegt, welche Verwendungszwecke es bei welchen Tierarten gibt und welche Anforderungen jeweils erfüllt sein müssen, damit ein Futter so genannt werden darf.

Verwendungszwecke beim Hund sind beispielsweise:

  • Diabetes mellitus
  • Futtermittelunverträglichkeit
  • Unterstützung der Leberfunktion bei chronischer Leberinsuffizienz
  • Akuter Durchfall
  • Niereninsuffizienz etc.

g. Verwendung:

Es muss angegeben sein, wie das Futter zu geben ist. In der Regel steht auf dem Futter eine Fütterungsempfehlung für verschiedene Tiergewichte. Dass es sich hier immer nur um Durchschnittswerte handelt, die bei Ihren eigenen Tieren abweichen können, wissen wir ja bereits. Bei Spezialfuttern kann auch eine zeitliche Begrenzung angegeben sein, z. B. bei Krankheit XY „Fütterung bis zu zwei Monate lang“.

Auch Kontraindikationen müssen angeführt werden, also wann ein Futter NICHT gegeben werden sollte: Ein Nierenfutter ist aufgrund des moderaten Proteingehalts z. B. nicht für tragende oder säugende Hündinnen, sowie für Welpen- und Junghunde geeignet (die ja alle einen hohen Proteingehalt im Futter benötigen).