Art der Kennzeichnung

Auf geschlossenen Verpackungen müssen die vorgeschriebenen Kennzeichnungsangaben vollständig an auffälliger Stelle in deutscher Sprache stehen (in Deutschland natürlich). Die Angaben müssen gut lesbar sein. Was heißt gut lesbar? Eine Mindestschriftgröße darf nicht unterschritten werden, i. d. R. Schriftgrad 6. Alles was darunter ist kann man nur noch mit einer Lupe entziffern. Und da hat der Gesetzgeber Angst, dass hier Informationen „versteckt“ werden, die der Käufer dringend wissen sollte. Es ist auch irgendwie bezeichnend, dass die meisten Hersteller die wichtigsten Informationen des Futters, z. B. die Zusammensetzung, meistens ganz hinten unten in kleinstmöglicher Schriftgröße abgebildet haben, oder?

Als Käufer muss man den Sack fast immer umdrehen (und manchmal auch zu zweit halten), damit man an die Informationen kommt, die zu den sachlichsten gehören, die in der Deklaration stehen. Lieber schreibt der Hersteller jedoch vorne in ganz großen Buchstaben z. T. hochgerechnete Zahlenwerte hin, die sich immer wieder sogar als falsch herausstellen, wenn man dann die Rohstoffliste liest. Das muss natürlich jeder selber beurteilen, aber was bringt mir als Käufer ein „mit Liebe gemacht“ vorne ganz groß, wenn es doch wichtiger wäre zu erfahren, was hinten ganz klein wirklich verarbeitet wurde?